Eine kurze Vorstellung von Bestand 662,001 des Landeshauptarchivs Koblenz
Die volksdeutsche Bewegung (VdB) war nach der Besetzung Luxemburgs durch deutsche Truppen im Mai 1940 im Juli 1940 als Zusammenschluss von nationalsozialistisch eingestellten Gruppen auf Luxemburger Gebiet entstanden. Sie lehnte sich in ihrem Aufbau eng an das Vorbild der NSDAP an.
Nach der Besetzung Luxemburgs waren viele Luxemburger zum Eintritt in die VdB genötigt worden (ca. 1/4 bis 1/3 der Bevölkerung war Mitglied in der VdB gewesen). Ihnen wurde z. B. unterschwellig mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht, wenn sie kein Mitglied wurden. So kam es bald zu der Notwendigkeit, Mitglieder wieder auszuschließen, die den ideologischen Vorgaben des VdB bzw. der Nationalsozialisten nicht entsprachen. Diese Aufgabe fiel, wenn auch nicht ausschließlich, den Distriktsehrengerichten zu. Offenbar stand über den Distriktsehrengerichten noch einmal ein Landesehrengericht (vgl. Landeshauptarchiv Koblenz (LHA Ko) Best. 662,001 Nr. 57).
Im September 1944 wurde die VdB faktisch aufgelöst und damit entfiel auch die Grundlage der zugehörigen Gerichte. (Vgl. hierzu und zum Voranstehenden: Dostert, Paul: Luxemburg zwischen Selbstbehauptung und nationaler Selbstaufgabe. Die deutsche Besatzungspolitik und die Volksdeutsche Bewegung 1940-1945, Freiburg i. Br., Phil. Diss. v. 14.12.1984.)Im Bestand 662,001 bilden die Fallakten (Einzelverfahren) mit 56 von 64 Archivalien das Gros der Überlieferung. Sie zeigen die Ortsgruppenleiter als Schlüsselfiguren bei der Erfassung sogenannter antideutscher Stimmungen vor Ort und der Identifikation der zugehörigen Personen, aber auch bei der Bereinigung von Verwaltungslücken, wie z. B. im Zuge der Meldung des Wegzuges von Mitgliedern der VdB, die den zuständigen Stellen nicht bekannt gemacht worden war (vgl. LHA Ko Best. 662,001 Nr. 37).
Die Verfahrensregister (Nrn. 59–62) der Jahre 1941 bis 1944 führen mehrere hundert Verfahren auf und geben einen Eindruck davon, dass die in den Nrn. 1 bis 56 vorliegende Überlieferung nur einen Bruchteil der Tätigkeit der Distriktsehrengerichte abbildet. In vielen Fällen ist hier aber zumindest der Ausgang des jeweiligen Verfahrens vermerkt worden (z. B. „Ausschluss durch einstweilige Verfügung“, „Aufnahme-Ablehnung wegen Ungeeignetheit“).
Außerdem existiert in den Nrn. 57 und 58 eine Sammlung der Beschlüsse des Distriktsehrengerichtes Luxemburg in den Einzelverfahren. Hierin finden sich auch Verfügungen der Kreisleitung (NSDAP), des Politischen Kommissars in Luxemburg oder der Staatsanwaltschaft Luxemburg. Darin deutet sich die institutionelle Einbettung der Distriktsehrengerichte an. Der Tätigkeit des Distriktsehrengerichts gingen in der Regel einstweilige Verfügungen der Kreisleiter (wohl Distriktsleiter) oder des Landesleiters der VdB voraus, die zunächst Ausschlüsse oder Nichtaufnahmen von Anwärtern in die VdB aufgrund entsprechender Berichte der Ortsgruppenleiter anweisen konnten. Hiergegen stand den Angeschuldigten ein Einspruchsrecht binnen Frist beim jeweiligen Distriktsehrengericht zu.
Die Gründe für eine Nichtaufnahme in die VdB konnten dabei scheinbar banal sein: in einem Fall aus 1942 wurde ein Arzt aus Luxemburg-Stadt nicht in die VdB aufgenommen, weil er „als Inhaber eines französischen Ordens und Freund des früheren Ministers [sic] Blum und Krier zumindest vorläufig nicht geeignet […] [sei], aktiv als Mitglied der VDB anzugehören“ (LHA Ko Best. 662,001 Nr. 58, Distriktsehrengericht Luxemburg Az. V 216/41).
1943 wurde ein bereits aufgenommenes Mitglied der VdB aufgrund einer dem Distriktsehrengericht Luxemburg vorgelegten Ahnentafel wieder ausgeschlossen. Die Ahnentafel hatte gezeigt, „dass dieser seiner rassischen Herkunft nach von zwei jüdischen Grosselternteilen abstammt und somit Halbjude“ sei (LHA Ko Best. 662,001 Nr. 58, Distriktsehrengericht Luxemburg Az. V 159/42).
In mehreren hundert solcher Beurteilungen von Mitgliedern oder Anwärtern der VdB entwickelt sich ein vielschichtiges Bild von den Versuchen der Nationalsozialisten, ihre Herrschaft vor Ort in Luxemburg zu etablieren, und den Widerständen und Renitenzen in der Bevölkerung Luxemburgs, auf die sie dabei stießen.
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groschebulla (10. Mai 2021). Die Tätigkeit der Ehrengerichte der Volksdeutschen Bewegung als Schaufenster in die nationalsozialistische Herrschaft in Luxemburg. Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cw1p