Die Auswanderung ist allgegenwärtig und nicht nur ein Phänomen des 19. Jahrhunderts. Doch versucht man sich vorzustellen, wie eine Auswanderung aus der Rheinprovinz vor mehr als 100 Jahren abgelaufen sein könnte und welchen Herausforderungen sich die Auswanderungswilligen im neuen Land stellen mussten, ist das eher schwierig. Größtenteils fehlen persönliche Briefe oder Zeitzeugnisse, die die neuen Lebensumstände beschreiben. Oft gibt nur das Entlassungsverfahren in der Akte einen Einblick in die Absichten der Auswanderungswilligen.
Daher ist die hier vorgestellte Auswandererakte (LHAKo Best. 442 Nr. 203) mit dem Fall des Otto Leibenguth, eines aus Wellesweiler im heutigen Saarland stammenden Fleischers und Geschäftsmannes, eine bemerkenswerte Ausnahme. Dieser Fall schildert eindrücklich, wie man sich Jahrzehnte nach der Auswanderung im Ausland fühlen kann.
Das Thema einer doppelten Staatsangehörigkeit, das in dem Schriftwechsel zwischen Leibenguth und der preußischen Staatsregierung behandelt wird, beschäftigt die Politik bis in die Gegenwart. Im Fall Leibenguth mussten sich die deutschen Behörden mit der Frage auseinandersetzen, ob nach mehreren Jahrzehnten des Lebens im Ausland überhaupt noch ein gerechtfertigter Anspruch besteht, die deutsche „Reichsangehörigkeit“ zu behalten, wenn eine andere Staatsangehörigkeit gewählt wird.
Otto Leibenguth (geb. 10. Februar 1859) ist einer von Tausenden Deutschen, die ihr Glück in Südafrika suchten. Wann genau er nach Afrika auswanderte, geht aus dem Schriftverkehr leider nicht hervor. Seine beiden Kinder, die er zusammen mit seiner Frau Lydia Leibenguth geb. Wegmann, hatte, wurden aber bereits im Ausland geboren. Sein Sohn Kurt Otto Hellmuth Leibenguth wurde am 8. Januar 1902 in Zürich in der Schweiz geboren, seine Tochter Ellwira Lydia Ella Leibenguth am 20. Oktober 1903 in Pretoria, Transvaal, Südafrika. Anfänglich führte er ein Fleischereigeschäft in Pretoria. Seine Schilderungen des Lebens vor Ort waren geprägt von verschiedenen Kriegserfahrungen. So lieferte er während des Burenkrieges Fleisch für die englischen Kriegsgefangenen (vermutlich meinte er den Zweiten Burenkrieg von 1899-1902 zwischen Großbritannien und den Burenrepubliken Oranje-Freistaat und Südafrikanische Republik (Transvaal)). Während des Ersten Weltkrieges wurde er, laut seines Briefes vom 3. März 1922 an die preußische Staatsregierung, als deutscher Reichsangehöriger im Fort Napier in Pietermaritzburg, Südafrika, fünf Jahre lang interniert.
Leibenguth, der im Jahr 1922 in Vryheid, Natal, Südafrika lebte, beantragte bei der preußischen Staatsregierung, die deutsche „Reichsangehörigkeit“ bei der Erwerbung der südafrikanischen Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dieser Antrag war gesetzlich so vorgegeben, weil er ansonsten automatisch nach der Übernahme der südafrikanischen Staatsangehörigkeit seine deutsche “Reichsangehörigkeit” verloren hätte. Fraglich ist dabei aber, warum er diese weiterhin behalten wollte, obwohl er sich laut eigener Aussage vom deutschen Konsul in Vryheid nicht gut vertreten fühlte. Vielleicht war es trotzdem die Heimatverbundenheit, die auch nach Jahrzehnten nicht abriss.
Als Grund für die Erwerbung der südafrikanischen Staatsangehörigkeit nannte Otto Leibenguth offene Zahlungen aus der Zeit des Burenkrieges für seine Fleischlieferungen, die er von der Regierung nicht erhalten habe. Als südafrikanischer Staatsbürger erhoffte er sich eine nachträgliche Auszahlung seines Geldes. Das Generalkonsulat des Deutschen Reiches in Pretoria bezweifelte aber, dass die Ansprüche des Leibenguth über 20 Jahre nach seinen Lieferungen noch beglichen werden würden und die Erwerbung der südafrikanischen Staatsangehörigkeit seine Lebensumstände positiv beeinflussen könne. Diese Gründe für die Ablehnung des Antrags wurden gemeinsam mit Leibenguths Brief der Bezirksregierung Trier per Gutachten zugestellt. Die Bezirksregierung Trier entsprach dem Gutachten aus Pretoria und lehnte den Antrag des Leibenguth am 15. Juli 1922 ab.
Dass man ein solches Verfahren zur Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit in Auswandererakten findet, ist eher die Ausnahme. Trotzdem bieten die Auswandererakten verschiedenster Bestände des Landeshauptarchivs Koblenz und des Landesarchivs Speyer einen Einblick in die Umstände der Familien und einzelnen Personen, die aus der ehemaligen Rheinprovinz oder der Pfalz die Reise ins Ausland wagten. In der Auswandererdatenbank der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz sind bisher v. a. Auswanderungen nach Nord- und Südamerika erfasst und über unseren neuen virtuellen Lesesaal APERTUS recherchierbar: https://apertus.rlp.de/. Da die Auswandererdatenbank kontinuierlich ergänzt wird, lohnt sich auch eine Anfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz oder beim Landesarchiv Speyer.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
groschebulla (4. August 2021). Die doppelte Staatsangehörigkeit – bereits vor 100 Jahren ein Thema. Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cw1u