Eine virtuelle Ausstellung des Saarländischen Landesarchivs zum Tag der Archive 2022
Vor 65 Jahre trat das Saarland, das in den Jahren zuvor einen quasi-autonomen Status besaß, mit Wirkung zum 1. Januar 1957 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit der Bundesrepublik Deutschland bei. Diese letztlich erfolgreiche „kleine Wiedervereinigung“ war kurze Zeit zuvor noch undenkbar gewesen. Vielmehr sollte das Saarland europäisiert werden, indem es unter Beibehaltung einer engen wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich und einer weitestgehenden Autonomie im Innern politisch einem Kommissar der Westeuropäischen Union zu unterstellen gewesen wäre. Das „Europäische Statut für das Saarland“, das 1954 einvernehmlich zwischen (West-)Deutschland und Frankreich vereinbart worden war und bis zum Abschluss eines finalen Friedensvertrages zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern in Kraft zu bleiben hatte, sollte durch eine Volksbefragung am 23. Oktober 1955 bestätigt werden. Man erhoffte sich hierdurch eine nachhaltige Lösung der Saarfrage, die immer wieder die deutsch-französischen Nachkriegsbeziehungen belastet hatte, und damit zugleich einen Beitrag zur einer westeuropäischen Integration.
Die saarländische Bevölkerung lehnte nach einem sehr emotional geführten Abstimmungskampf am 23. Oktober 1955 mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Saarstatut im Rahmen einer Volksbefragung bekanntlich ab – bei einer Beteiligung von 96,6 % votierten 67,7 % der Saarländer gegen den Vorschlag einer Europäisierung. Die saarländische Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann, der mit Verve für das Statut eingetreten war, trat unmittelbar nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses zurück, der Landtag wurde aufgelöst und Neuwahlen für Dezember 1955 ausgerufen.
Die sehr deutliche Ablehnung des Saarstatuts, die in den ursprünglichen deutsch-französischen Verträgen nicht vorgesehen und damit ungeregelt war, wurde nach der Volksbefragung als Votum für einen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gewertet. Die neuerlichen Verhandlungen zwischen den Parteien führten schließlich binnen Jahresfrist zum Abschluss des Luxemburger Vertrages, der einen stufenweisen Beitritt des Saarlandes zur BRD vorsah: zum 1. Januar 1957 sollte die politische Eingliederung erfolgen, während die wirtschaftliche Eingliederung sowie die Ablösung des Franken durch die DM erst 18 Monate später am 6. Juli 1959 umgesetzt wurde.
Die Ausstellung des Saarländischen Landesarchivs möchte anlässlich des Tags der Archive am 5. und 6. März 2022 sowie des 65. Jahrestags der kleinen Wiedervereinigung – passenderweise könnte man hier auch von „Eiserner Hochzeit“ sprechen – an diese Ereignisse erinnern und auf bereits bekannte wie unbekannte Fakten, Geschichten und Kurioses hinweisen. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wird die Ausstellung vorerst exklusiv in virtueller Form erlebbar sein, während ein physischer Besuch in den Räumen des Landesarchivs erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.
Die virtuelle Ausstellung können Sie unter diesem Link auf der Homepage des Saarländischen Landesarchivs starten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
dschnur (9. März 2022). 65 Jahre kleine Wiedervereinigung – Geschichten, Fakten und Kurioses zum Beitritt des Saarlandes zur BRD am 1. Januar 1957. Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cw21