Impulsreferat: Universitätsarchive (2015)

Impulsreferat Universitätsarchive

Wolfgang Müller in Abstimmung mit Christian George

(Der Anmerkungsapparat wird noch überarbeitet)

„Zufall – Wunsch – Planung“ lautete einmal der Titel eines Vortrags über Nachlässe unseres Berliner Kollegen bei einer Tagung der Fachgruppe 8 im Verband deutscher Archivarinnen und Archivare, der Kollege George und ich angehören. Dieses Motto könnte auch gut zu unserem heutigen Themenfeld passen, das ich aus der Perspektive der Universitätsarchive kurz beleuchten will. Bereits 2005 hat sich unsere Fachgruppe bei ihrer Frühjahrstagung in Potsdam dem Schwerpunkt „Nachlässe“ gewidmet. Bei der folgenden Tagung 2006 in Saarbrücken haben Kolleginnen und Kollegen unter anderem Dokumentations- und Sammlungsstrategien etwa im Rheinischen Literaturarchiv, in Kunstarchiven oder im Archiv des Deutschen Museums vorgestellt. Dabei wies dessen Leiter Wilhelm Füßl insbesondere den Forschungseinrichtungen der Leibnizgemeinschaft „eine übergeordnete nationale Rolle bei der Archivierung wissenschaftlich-technischen Sammlungsguts für ganz Deutschland“ zu und forderte ein „nationales Sammlungskonzept für Archiv- und Sammlungsgut“.[1] Im Oktober 2013 fand dann die entsprechende Auftaktveranstaltung unter Beteiligung zahlreicher Archive statt, den im „Archivar“ 1/2014 erschienenen Tagungsbericht kennen Sie.[2]

Für Universitätsarchive liegt das von einem Redaktionsteam der Fachgruppe erarbeitete und 2009 in Saarbrücken publizierte „Dokumentationsprofil für Archive wissenschaftlicher Hochschulen“ vor, das den Bereichen „Sammlungen“ und „Nachlässe“ eigene Kapitel gewidmet hat.[3]

Vor allem in den älteren Universitätsarchiven existieren auch bestandserschließende, sozusagen historische Sammlungen, gelegentlich sind Universitätsarchiv und die den universitären Kunstbesitz betreuende Kustodie verbunden, über die Koordinierungsstelle für wissenschaftliche Universitätssammlungen in Deutschland werden die meist von Sammlungsbeauftragten aus den jeweiligen Fächern betreuten zahlreichen objektbasierten wissenschaftlichen Sammlungen insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich erschlossen, wobei sich auch hier Kooperationen mit den Universitätsarchiven ergeben können.[4]

 

Aus archivischer Perspektive kommt in jedem Universitätsarchiv bestandsergänzenden Sammlungen besondere Bedeutung zu. An erster Stelle steht dabei das fotografische Material in seinen verschiedenen Formen, daneben existieren Sammlungen von Plakaten, Zeitungsausschnitten und Flugblättern, von Drucksachen und „grauer Literatur“ in Form von Dokumentationen unterschiedlichster Art sowie in Ansätzen auch Museumsgut wie Medaillen, Gastgeschenken, Gedenkmünzen, Talare, Orden oder Merchandising-Artikel wie etwa der Bierkrug zum 50-jährigen Jubiläum der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek. An den Universitäten Bonn, Freiburg, Heidelberg und Hohenheim sind auch eigene, eng mit Archiv verbundene Universitätsmuseen eingerichtet worden. (vor allem Uniseum Freiburg)

Dass in die Bildersammlung die Fotos der Professorinnen und Professoren, der leitenden Funktionsträger, die Ansichten der Gebäude und Kunstwerke und des gesamten Campus gehören, versteht sich ebenso von selbst wie die Dokumentation von Jubiläen, Festen, besonderen Ereignissen oder des akademischen Alltags. Aus arbeitsökonomischen Gründen sind aber eine kritische Bewertung und die notwendigen Informationen über die Bildinhalte und die Urheberrechte unerlässlich. Wegen der damit verbundenen technischen und insbesondere konservatorischen Herausforderungen erscheint bei audiovisuellem Archivgut, das herausragende Ereignisse der Universitätsgeschichte, aber auch Einzelaspekte des Hochschullebens dokumentiert, eine Kooperation mit regionalen Medien- und Filmarchiven unverzichtbar.

Teils ohne und teils mit Provenienzzusammenhang gelangen zahllose Berichte, Dokumentationen und Statistiken der Universität oder einzelner Institutionen – gelegentlich auch nur in Einzelausgaben – ins Universitätsarchiv und / oder die Universitätsbibliothek, woraus Abstimmungsbedarf resultiert. Nicht zuletzt aus pragmatischen Gründen erscheint etwa beim Universitätsmagazin oder der AStA-Zeitschrift eine Doppelüberlieferung in Archiv und Bibliothek sinnvoll. Neue Herausforderungen für die Langzeitarchivierung zeichnen sich ab, da diese eben genannten Publikationen in naher Zukunft nicht mehr analog, sondern nur noch digital vorliegen werden. Eine weitere Herausforderung stellt die „Webarchivierung“ dar, die sicher nur in größerem Verbund zu lösen sein wird.

Die außergewöhnlich intensive Kooperation zwischen Universitätsarchiv und der Pressestelle an unserer Universität habe ich bereits bei unserer letzten Tagung ausführlich vorgestellt. Sie eröffnet vielfältige Synergieeffekte bei der Überlieferungssicherung der eigenen Pressemitteilungen und der die Universität betreffenden Fremdberichterstattung ebenso wie im Bereich der Sammlungen zu Personen, Institutionen oder universitären Ereignissen wie Semestereröffnungen, Amtsübergaben, Jubiläums- und Gedenkfeiern, dem „Tag der offenen Tür“, „Girls days“ oder der Kinder-Universität.

 

Nach diesem Blick auf universitäre Sammlungen wende ich mich nun dem Themenfeld Nachlässe zu, deren Bedeutung für die zeitgeschichtliche Forschung jüngst Hans-Ulrich Thamer beim deutsch-niederländischen Archivsymposium unterstrichen hat.[5] Wegen der Überlieferungsdichte zu Biographie, Aktivitäten und Oeuvre kommt ihnen wie in anderen Archiven auch in Universitätsarchiven eine herausragende Bedeutung zu. Denn in den Korrespondenzen eines Professoren-Nachlasses wird beispielsweise die Hochschulentwicklung viel detaillierter beschrieben wird als in knapp Beschlüsse referierenden Verwaltungsakten, und in Nachlässen vorhandene Notizen zu Fakultätssitzungen ergänzen ergiebig die üblichen Protokolle.[6] Da Professoren in der Regel auch nach der Emeritierung / dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin wissenschaftlich tätig sind, oft Unterlagen nur sukzessive archiviert werden können, Akten auf das Dienstzimmer und den häuslichen Bereich verteilt oder noch nicht abgeschlossen sind, ergeben sich besondere Anforderungen für die Überlieferungssicherung und erfordern den langen Atem des Archivars und Überzeugungsarbeit. Außerdem sind die Zuständigkeiten für Nachlassübernahmen nicht exklusiv geregelt. Jede Person kann über das in ihrem Eigentum befindliche potenzielle Nachlassgut und den Ort der späteren Verwahrung zu entscheiden oder im schlimmsten Fall die Unterlagen wegen angeblicher Brisanz vernichten. Im Gegensatz zu Rivalitäten zwischen staatlichen Archiven und den Archiven politischer Stiftungen bei Politiker-Nachlässen und im Kontrast zu anderen Universitäten besteht bei unseren beiden Hochschulen – wohl aus Gründen der späten universitären Geburt – glücklicherweise keine Konkurrenzsituation zwischen der Universitätsbibliothek und dem Archiv bei der Nachlass-Sicherung. Insgesamt „sollten die Unterlagen jeweils in das Archiv gelangen, zu deren Träger oder zu deren thematischem Schwerpunkt der Nachlasser ein starkes, andere Beziehungen möglichst eindeutig überwiegendes Verhältnis hatte. Auch der inhaltlichen Nähe der Nachlassunterlagen zu anderen Beständen des Archivs kommt eine zentrale Rolle zu. Grundsätzlich sind Nachlassteilungen zu vermeiden und eventuelle Probleme durch Absprachen zwischen den Archiven im Rahmen des Konzepts einer Überlieferungsbildung im Verbund zu lösen. [7]

Recht breit erörtert unser „Dokumentationsprofil“ auch die Frage, welche Nachlässe von Professoren / Professorinnen und anderen Universitätsangehörigen archiviert werden sollen und plädiert für Einzelfall-Entscheidungen und „herausragende Fälle“. Neben der Bedeutung der Person für die Entwicklung der Hochschule als Wissenschaftler, Künstler und Politiker können auch die Gründung eines Instituts, die Leitung eines Sonderforschungsbereichs oder eines Graduiertenkollegs, Aktivitäten in der akademischen Selbstverwaltung oder für die wissenschaftliche Gemeinschaft Kriterien sein. Im Zentrum des Interesses stehen bei Professoren-Nachlässen vor allem biographische und autobiographische Unterlagen, wissenschaftliche Korrespondenz, unpublizierte Arbeiten und Vorträge sowie Informationen über die wissenschaftlichen Aktivitäten und ihre Rezeption sowie akademische Netzwerke. Insbesondere wegen der erforderlichen gründlichen Sichtung und des hohen Ordnungsaufwands stellt die Bewertung von Nachlässen eine besondere Herausforderung dar, wobei auch das weite Feld der meist kassablen Materialsammlungen zu berücksichtigen bleibt, beispielsweise aber Sammlungen fremder Sonderdrucke anstelle verlorener Korrespondenz das Netzwerk einer Person illustrieren.

Mit dem Themenfeld „Nachlässe“ untrennbar verbunden ist das Erfordernis juristisch eindeutiger Verträge über die jeweilige Deponierung oder Schenkung, der Nutzung durch Dritte, die dem Archiv vorbehaltene endgültige Entscheidung über Kassationen und die klare Regelung der Verwertung und die aus der möglichen Digitalisierung des Archivgutes entstehenden Fragen, Aspekte; über die der Tagungsband unserer Gießener Frühjahrstagung 2012 informiert.[8] Zwischen Archiven und Bibliotheken intensiv und kontrovers diskutiert wurden auch die vom Provenienzprinzip ausgehenden archivischen und die an den Regelwerken zur Katalogisierung orientierten, sozusagen auf Einzelblattverzeichnung setzenden bibliothekarischen Verfahren der Nachlaßbearbeitung, die von einem DFG-Ausschuß entwickelt und nun 2010 unter der Ägide der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz und der Österreichischen Nationalbibliothek als „Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen“ (RNA) fortgeschrieben wurden.[9] In der Regel werden die in Archiven verwahrten Nachlässe in der Datenbank des Bundesarchivs Zentrale Nachlässe,[10] die in Bibliotheken verwahrten Nachlässe in dem von der Staatsbibliothek Berlin betriebenen Kalliope-Portal[11] nachgewiesen.

Diesen Überblick möchte ich abrunden mit Hinweisen auf zwei bedeutende Nachlässe, die kürzlich in unseren beiden Universitätsarchive gelangt sind. So hat das Universitätsarchiv Mainz den Nachlass des Gründungsdirektors des Kunsthistorischen Instituts, Friedrich Gerke (1900-1966), übernommen. Der rund fünf Regalmeter umfassende Nachlass enthält neben Materialsammlungen Gerkes für Lehre und Forschung auch Unterlagen zur Geschichte des Kunsthistorischen Instituts in den frühen Nachkriegsjahren.[12] In mehreren Etappen – zuletzt am vergangenen Mittwoch – hat das Universitätsarchiv Saarbrücken den auf Saarbrücken, Paris, Brüssel, Straßburg und Mühlhausen verteilten Nachlaß der französischen Germanistin Marie-Louise Roth (1926-2013) übernommen, die viele Jahre die französische Abteilung der Saarbrücker Germanistik geprägt, 1970 die Arbeitsstelle für Robert-Musil-Forschung und dann auch die Internationale Musil-Gesellschaft gegründet hat. Der Nachlass umfasst Akten zur wissenschaftlichen Laufbahn und zur Entwicklung der Musil-Arbeitsstelle sowie Protokolle und sonstiges Schriftgut der Internationalen Robert-Musil-Gesellschaft und diverses Sammlungsgut zu Universitätsangelegenheiten.[13] Gerade die genannten aktuellen Beispiele illustrieren markant die Bedeutung der Nachlässe für die Universitätsarchive und den Nutzen der Spurensuche. Denn bei der Sichtung des Nachlasses von Marie-Louise Roth fanden sich übrigens einige Saar-Betreffe, die eindeutig ihrem Schwiegervater, dem sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Ernst Roth[14] und späteren Generalsekretär der SPS, zuzuordnen waren, der 1948 nach Auseinandersetzungen mit der profranzösischen Parteiführung das Saarland verließ. Nach Absprache mit der Familie wurden diese Unterlagen dem Landesarchiv Saarbrücken überlassen.

[1] Füßl 148.

[2] Röschner Archivar 1 2014.

[3] Vgl. Dokumentationsprofil für Archive wissenschaftlicher Institutionen. Eine Handreichung von Thomas Becker (Bonn), Werner Moritz (Heidelberg), Wolfgang Müller (Saarbrücken), Klaus Nippert (Karlsruhe) und Max Plassmann (Düsseldorf), Saarbrücken 2009.

[4] Nachweis und Literatur

[5] Archivpflege Westfalen – Lippe

[6] Thomas Finkenstaedt, Nachlassende Professoren. Bemerkungen aus Anlaß der Eröffnung des Universitätsarchivs Augsburg, in: Forschung und Lehre 12/2001, S. 654-656. Die vom Universitätsarchiv Potsdam veranstaltete Frühjahrstagung der Fachgruppe 8 im Juni 2005 wandte sich dem Schwerpunkt „Nachlässe” zu. Vgl. dazu den Tagungsbericht mit weiteren bibliographischen Angaben von Wolfgang Müller: Frühjahrstagungen der Fachgruppe 8 im VdA 2005-2008, in: Archivar. Zeitschrift für Archivwesen 61 (2008), S. 326-328, vor allem Seite 326.

[7] Positionspapier VdA-Arbeitskreis „Archivische Bewertung“ – Archivar 2012, Februar

[8] Nachweis

[9] Vortrag Schmidt 2005, pdf-Datei RNA und Janet Dilger: Bibliothekarische und archivische Nachlasserschließung – Methoden und Findmittel Description and indexing of literary remains in libraries and archives – methods and finding aids. Bachelorarbeit im Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule der Medien Stuttgart 2009 unter http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/diplome/09534.pdf.

[10] Nachweis

[11] Nachweis

[12] Weitere Hinweise zu Gerke.

[13] Beitrag Festschrift Danner

[14] Nachweise und Hinweise auf die Habilitationsschrift Späth.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Joachim Kemper (28. April 2015). Impulsreferat: Universitätsarchive (2015). Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvyg


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