„Himmler“ und „Heydrich“ – ein Fund aus Gauleiter Josef Bürckels Kanzlei

Karl Lenz, von 1931-1932 Leiter des Gaus Hessen-Darmstadt und vormaliger Stellvertreter des badischen Gauleiters Robert Wagner, wurde während der 30er Jahre überregional zur „persona non grata“. So auch in der Pfalz, was daraus hervorgeht, dass der pfälzische Gauleiter Josef Bürckel 1939 in Berlin um ein politisches Gutachten über Lenz bat. Lenz wurde vorgeworfen, während der so genannten „Straßer-Krise“ Ende 1932 gegen die Partei gearbeitet zu haben. Die genauen Hintergründe, wieso Bürckel das Gutachten über Lenz anforderte, sind unklar, seine Einstellung in der Pfalz scheint unwahrscheinlich, vor allem im Hinblick auf den späten Zeitpunkt von Bürckels Anfrage.

Das Antwortschreiben mit kurzer Einschätzung der Sachlage unterschrieb kein Geringerer als Heinrich Himmler, der Reichsführer der SS und Chef der Deutschen Polizei. Er gab Bürckel den Hinweis, die weitere Verwendung Lenz‘ direkt mit Hitler abzusprechen, da die Vergehen des Lenz so schwerwiegend seien, dass eine Entscheidung nur von oberster Stelle getroffen werden könne. Es spricht für die Bedeutung des Vorganges, dass das beiliegende Gutachten von Himmlers Sicherheitschef Reinhard Heydrich verfasst worden ist. Es gibt einen Überblick über die Laufbahn des Karl Lenz innerhalb der NSDAP sowie seine Selbstanzeige im Jahr 1933, dem Jahr der Machtergreifung, wegen sog. parteischädigenden Verhaltens. Aus der Urteilsabschrift wird deutlich, dass Lenz vor allem beschuldigt wurde, den Kreis um Felix Wankel aus Lahr in Südbaden unterstützt zu haben. Vor allem manifestierten sich die Anschuldigungen an Lenz‘ Beteiligung bei der Entstehung eines Flugblattes und der Mitarbeit an der Oppositionszeitschrift „Alemannische Grenzlandnachrichten“, für die er mehrere Artikel verfasste. Allerdings ging es hierbei  nicht um Widerstand gegen nationalsozialistisches Gedankengut, sondern vielmehr um eine Opposition gegen das zukünftige politische Vorgehen der Partei. Lenz wurde wohl aufgrund seiner Vergangenheit in der NSDAP lediglich verwarnt, die Fähigkeit, ein Parteiamt auszuüben, wurde ihm aberkannt.

Dies alles geht aus Unterlagen hervor, die im Landesarchiv Speyer im Bestand „NSDAP und Untergruppierungen“ (Bestand T 65, Nr. 8086) archiviert sind. Sie entstammen der Gaukanzlei Josef Bürckels in Neustadt und sind Teil von über 8.000 personenbezogenen Dossiers, die wohl in dieser Weise erst nach dem Kriege von der französischen Besatzungsmacht zusammengestellt worden waren. Auch befanden sich diese Akten bis 2004 im Besatzungsarchiv des französischen Außenministeriums, bevor sie dann aufgrund der Großzügigkeit der französischen Seite 2005 dem Landesarchiv Speyer übergeben wurden.

Die Unterlagen belegen, wie lückenlos die Überwachung durch den nationalsozialistischen Staat funktionierte, wie umfassend Bürckels Verantwortung als Gauleiter und wie groß sein Ansehen in Berlin war, dass er die Antwort über einen nicht aus der Pfalz stammenden hochrangigen NSDAP-Politiker von Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich persönlich erhielt.

Christina Röhrenbeck, Landesarchiv Speyer


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Walter Rummel (14. März 2017). „Himmler“ und „Heydrich“ – ein Fund aus Gauleiter Josef Bürckels Kanzlei. Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 26. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cvze


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