Ab sofort ist das Fotografieren von Archivalien durch Benutzer/innen auch in den Lesesälen der Landesarchive Rheinland-Pfalz (inklusive deren Außenstellen) erlaubt. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung und Erleichterung der Benutzung erreicht.
Wie Sie den Richtlinien, die Ihnen auch in den Lesesälen zur Verfügung stehen, entnehmen können, gelten für das Fotografieren im Lesesaal die gleichen Grundsätze und Einschränkungen wie für die Arbeit am Lesesaalscanner. Die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Das Fotografieren ist bei der Lesesaalaufsicht anzumelden und darf erst nach der Genehmigung an dem ausgewiesenen Aufnahmetisch durchgeführt werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andrea Rönz (22. Mai 2018). Fotografieren von Archivalien in den Lesesälen der Landesarchive RLP erlaubt. Archive Rheinland-Pfalz / Saarland. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cw0g